AUSTAUSCHVISUM
(Gültigkeit bis zu 12 Monate)
Diejenigen die in Argentinien als Tourist visumfrei einreisen dürfen (z.B. Österreicher, Slowaken, Slowenen), dürfen die Schule bis zu 3 Monate visumfrei besuchen. Wenn der Kurs länger als 3 Monate dauert, muss ein Visum beantragt werden.
1. VISA VORAUSSETZUNGEN UND NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
- Das Studentenvisum kann vor diesem Konsulat beantragt werden, sobald der PIM (Einreisegenehmigung*) welcher von der Argentinischen Einwanderungsbehörde uns zugesendet wird und die Person zu diesem Konsulat zugeteilt wird.
- 1) Reisepass (mind. 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig und mindestens 2 Seiten in Blanko)
- 2) 2 Passfoto
- 3) Ausgefülltes Visum-Antragsformular (über das Konsulat erhältlich)
- 4) Bestätigung entsprechender finanzieller Mittel für den ganzen Aufenthalt.
- 5) AntragstellerInnen über 16 Jahre: Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung über das nicht Vorhandensein internationaler Vorstrafen (über das Konsulat erhältlich)
- 6) AntragstellerInnen über 16 Jahre, die länger als 6 Monate in Argentinien bleiben werden: Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis) des Herkunftslandes oder jenes Landes, in dem die AntragstellerInnen in den letzten 3 (drei) Jahre mehr als 1 (ein) Jahr ansässig waren (nur wenn der Aufenthalt in Argentinien länger als 6 Monate ist), bestehend aus: Original des Strafregisterauszugs, aktuell und beglaubigt mit Apostille UND Übersetzung des Strafregisterauszugs mit Apostille ins Spanische durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Übersetzung soll ebenfalls mit der zusätzlichen Apostille versehen sein.
- 7) Ein Schreiben von der Einrichtung mit dem genauen Datum von Anfang des Kurses
- 8) (*) Einreisegenehmigung (Permiso de Ingreso Migratorio) ausgestellt durch die Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones). Die Austauschorganisation/Einrichtung/Universität muss zunächst eine Einreisegenehmigung (PIM) bei der zuständigen argentinischen Ausländerbehörde (DNM) beantragen, über deren Erteilung das zuständige Konsulat informiert wird.
- 9) Kosten: 150 Euro
- 10) Konsularinterview
2 ) REISEERLAUBNIS (AntragstellerInnen unter 18 Jahre)
Minderjährige müssen bei dem Visumantrag von den Eltern begleitet werden und die apostillierte und übersetzte Geburtsurkunde vorlegen. Die folgenden Unterlagen sind bei Minderjährigen notwendig:
-Geburtsurkunde: internationaller mehrsprachige Auszug mit Apostilla
-Reisepässe von den Eltern
-Reisepass des Minderjährigen
-Gebühren: 50EUR
Der Visumantrag erfolgt unter Übermittlung oben genannter Unterlagen per Scan an consular-etria@mrecic.gov.ar und Vorlage im Original bei einem zu vereinbarenden Termin im Konsulat. Teil dieses Termins ist mit auch ein persönliches Gespräch mit dem/der zuständigen Konsul/Konsulin. Bei Terminproblemen können die Eltern auf Wunsch auch getrennt vorsprechen.
Anmerkungen
Visum-Antragsgebühren:
Für das genannte Visum ist eine Gebühr von 150,00 EUR an das zuständige Konsulat zu überweisen. Die Bearbeitung des Visums erfolgt erst nach der Einzahlung des genannten Betrages. Die verrichtete Gebühr ist zwar Voraussetzung für den Visumsantrag, aber keine Garantie für die Ausstellung des Visums.
Gültigkeit des Visums:
Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.
Aufenthaltsfrist:
Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.
Botschaft Der Argentinischen Republik in Wien –
Konsularabteilung