Embajada en Austria

SAISONARBEIT (BIS 3 MONATE)

Fecha de actualización: 12/07/2017

VISABESTIMMUNGEN BEI SAISONARBEIT

(bis zu 3 Monate)

 

 

Die folgenden Unterlagen sind notwendig:

 

Reisepass (mind. 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig und mindestens 2 Seiten in Blanko)

-  2 Passfoto

-  Ausgefülltes Visum-Antragsformular (über das Konsulat erhältlich)

- Einladungsschreiben der Firma bzw. Institution in Argentinien (*siehe Auskunft unten)

- Reservierung des Hotels oder Daten Unterkunft gebenden Person in Argentinien

- Hin und retour Flugticketsreservierung

-Konsularinterview

-Kosten: € 150,00.-

 

Erklärung:

- Gültigkeit des Visums:

Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.

 

- Aufenthaltsfrist:

Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.

 

 

(*)Einladungsschreiben für Ausländer:  Geschäftsreise, Kongressbesuche und weitere technische oder professionelle Tätigkeiten.

 

Gemäss der geltenden Migrationsvorschriften, muss, jede Person bzw. Jedes Unternehmen, das in Argentinien ansässig ist und einen Ausländer für berufliche Tätigkeiten einlädt, nach Argentinien einzureisen, bei der REGISTRO NACIONAL UNICO DE REQUIRENTES DE EXTRANJEROS (RENURE) angemeldet sein. Nähere Informationen bezüglich der Anmeldung erhalten Sie telefonisch unter +5411 4317-0289).

 

Nach der Anmeldung bei RENURE, ist der Einadende dazu verfplichtet ein Einladungsschreiben an das zuständige Konsulat im Ausland zu schicken.

 

Das Einladungsschreiben ist eine Anforderung, um den Visumantrag zu stellen, doch garantiert die Visumausstellung nicht.

 

Dieses Schreiben ist formell und muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1-es muss auf Spanisch verfasst sein

2.-es muss an die/den Konsul adressiert werden (z.B. Jefa de la Sección Consular en Viena)

3.- die sogenannte RENURENUMMER muss im Schreiben angegeben werden. Es ist empfehlenswert eine Kopie des Registersauszugs beizulegen.

4.-  die folgenden Angaben des Einladedenden müssen im Schreiben angeführt sein: 

-Persönliche Daten und Kontaktdaten, wie: Vor und Nachname, DNI bzw. Personalausweis, Adresse, Telefonnummer und Email Adresse.

5.- es muss die folgenden Angaben des Eingeladenen beinhalten:

-Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Telefonnumer, Email Adresse und nähere Kontaktdaten vom Wohnsitz in Argentinien.

6.-Eine Erklärung des Zweckes der Reise, der Beziehung zu Einladender, der Aufenthaltsdauer, der Unterkunft in Argentinien, Information über die Person, die für die Unterhaltungskosten verantwortlich ist und das geschätzte Einreise- und Ausreisedatum.

7.- es muss festgelegt werden, dass die/der Einladende die/den Eingeladenen darüber informiert hat, dass sie/er bei dem Ablauf des erlaubten Aufenthalts das Land verlassen muss.

8.- es muss den folgenden Absatz beinhalten: „Como invitante de extranjeros, he leído y comprendo los términos establecidos en el Capítulo VI de la Ley 25.871, artículos 116, 117, 118, 119, 120 y 121” (Als Einladender habe ich den Inhant von Artikel 116, 117, 118, 119, 120 und 121 vom Gesetz Nr. 25.871-6. Kapitel gelesen und verstanden).

9.-Es muss von der bei RENURE registrierten Person oder dem Unternehmensvertreter (Angabe der Arbeitsstelle notwendig) unterschrieben sein und von einem Notar beblaubigt und dann von dem „Colegio de Notarios“ überbeglaubigt werden.

10.- Das Schreiben muss in Original per Post an das Konsulat in Wien geschickt werden.

 

 

BOTSCHAFT DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK

KONSULARTABTEILUNG

Aranceles por servicios consulares

Autorización legal para ingresar armas de caza y municiones

Certificaciones

Cobro de ayuda familiar

Cobro de jubilaciones

CUESTIONES DE FAMILIA

Datos de Contacto

Documento Nacional de Identidad

EDUCACION A DISTANCIA - SEAD

Guía de asistencia al viajero

INFORMACIÓN DE VISAS (DE)

INFORMACION IMPORTANTE PASAPORTES

Information Concerning VISAS

Ingreso de Mascotas a la Argentina (EN/SP/DE)

Ingreso y permanencia

Inscripción consular

LEYES Reparatorias

Nacionalidad

Obtención Partidas de Nacimiento en Argentina

Otras Tramitaciones

Poderes

RENAR - Ingreso de Armas y Municiones

Solicitud de paradero

Venias de viaje

VIOLENCIA DE GÉNERO

Voto de argentinos en el Exterior

agencia argentina de inversiones y comercio internacional

Fondo argentino de cooperación sur-sur y triangular