ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS VISUMANTRAGSVERFAHREN
INFORMATIONEN ÜBER DIE GELTENDE VISAREGELUNG FÜR DIE EIN- UND AUSREISE AUS DER REPUBLIK ARGENTINIEN FINDEN SIE UNTER FOLGENDEM LINK:
ALLGEMEINE ÜBERLEGUNGEN
BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN SORGFÄLTIG DURCH UND VERGEWISSERN SIE SICH, DASS SIE ALLE GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN, UM VERZÖGERUNGEN IM VERFAHREN ZU VERMEIDEN.
Jeder Visumantrag wird von Fall zu Fall geprüft.
Gemäß den einschlägigen Gesetzen der Republik Argentinien und den internationalen Gepflogenheiten ist die Konsularbehörde berechtigt, das Visum zu verweigern und/oder zusätzliche Dokumente zu den genannten anzufordern.
Die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen garantiert nicht die Erteilung des Visums, da dies ein ausschließliches Vorrecht des argentinischen Staates ist.
Falsche Angaben haben die Verweigerung des Visums, die Ausweisung und das Verbot der Wiedereinreise zur Folge.
VISUMKATEGORIEN:
Durchreisevisa: Touristenvisum, Marinevisum, Geschäftsvisum, technisches Visum, Künstlervisum, religiöses Visum, Berufsvisum, Studentenvisum;
Befristete Visa: Arbeitsvisum; Transferee Personal;
Dauerhafte Visa: Familienzusammenführung;
Elektronische Reisegenehmigung: Anfragen an ave@migraciones.gov.ar
Andere Visumarten: Anfragen an consular-etria@mrecic.gov.ar
VISUMANTRAGSVERFAHREN:
Zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen und des Visumantrags ist ein Termin erforderlich. Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, das in englischer Sprache verfasst ist.
Ort des Visumantrags:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich, der Slowakei oder Slowenien haben, können Sie Ihr Visum bei der Botschaft der Argentinischen Republik in Wien beantragen. Adresse: Lugeck 1/7, 1010 Wien: Lugeck 1/7, 1010 Wien, Österreich.
Passagiere, die sich im TRANSIT zu anderen Zielen befinden und sich weniger als 12 Stunden auf dem Gelände des internationalen argentinischen Flughafens aufhalten, brauchen kein Visum in ihrem Reisepass abstempeln zu lassen.
Die Anträge müssen mindestens 1 (einen) Monat vor dem geplanten Reisedatum eingereicht werden.
Visumanträge werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bearbeitet. Der Zeitrahmen variiert jedoch je nach Art des beantragten Visums und der Zeit, die für die Erfüllung aller Anforderungen benötigt wird.
Für die Erledigung der Verfahren und Formalitäten in dieser Botschaft ist die Mitwirkung von Agenten NICHT erforderlich.
ÖFFNUNGSZEITEN:
Die Visastelle ist von Montag bis Freitag von 09:30 bis 13.30 Uhr geöffnet.
Die Botschaft ist an argentinischen und österreichischen Feiertagen geschlossen. Die Telefonzeiten sind von 14.00 bis 16.00 Uhr.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN FÜR DIE EINZELNEN VISUMKATEGORIEN ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN:
*Am Tag des Termins müssen Sie ALLE Dokumente im Original mitbringen, einschließlich der Wohnsitzbescheinigung.
*Die Visumantragsformulare müssen von den Antragstellern ausgefüllt und unterzeichnet werden. Sie müssen auf 3 (drei) separaten Seiten ausgedruckt werden.
*Visumanträge mit unvollständigen Unterlagen werden nicht angenommen.
*Für jeden Antragsteller ist ein separates Visumantragsformular erforderlich.
*Für befristete/ständige Visa 2 (zwei) Passfotos im Format 4x4 (können in Fotoboxen aufgenommen werden).
*Für vorübergehende Visa 1 (ein) 4x4 Passfoto (kann in Fotoboxen aufgenommen werden).
*Bei Vorlage eines Strafregisterauszugs muss dieser notariell beglaubigt/apostilliert und ordnungsgemäß ins Spanische übersetzt sein. Die Konsularbehörde kann je nach Fall zusätzliche Unterlagen verlangen.
*Die Angabe falscher Informationen auf dem Visumantrag oder während des Gesprächs kann dazu führen, dass die Einreise nach Argentinien dauerhaft verweigert wird.
*Unterschreiben Sie das Antragsformular nicht, ohne es zu prüfen.
*Es wird dringend empfohlen, Flugtickets und Hotelunterkünfte erst dann zu buchen, wenn Sie Ihren mit einem Visumstempel versehenen Reisepass erhalten haben. Wenn Ihr Visum verweigert wird, erfolgt keine Erstattung für eine der Visakategorien.
*Die Visumgebühr ist obligatorisch, um das Visumverfahren einzuleiten, das die Überprüfung der Dokumente, das Interview und das Abstempeln des Visums umfasst.
*Bei Minderjährigen ist eine Genehmigung der Person erforderlich, die die elterlichen Rechte ausübt. Üben beide Elternteile das elterliche Sorgerecht aus, müssen sie bei der persönlichen Anhörung von beiden (beiden) Elternteilen begleitet werden. Das Visumformular für Minderjährige muss von allen Personen, die die elterlichen Rechte ausüben, unterzeichnet werden.
KONSULARISCHE BEFRAGUNG:
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden Sie zu einer persönlichen Besprechung eingeladen.
Das persönliche Gespräch mit dem Konsul ist gesetzlich vorgeschrieben und lässt keine Ausnahmen zu.
Diese Botschaft führt keine Interviews online oder per Telefon durch.
GEBÜHREN:
Die Gebühr wird in EURO festgesetzt und kann am Tag des Termins in der Konsularabteilung nur mit Karte bezahlt werden. Bargeld wird nicht akzeptiert.
WEITERE INFORMATIONEN:
Alle Informationen sind auf dieser Website zu finden.
Bitte senden Sie alle Unterlagen in EINER PDF-DATEI an consular-etria@mrecic.gov.ar
Für zusätzliche Informationen über Visa, die in den folgenden Abschnitten nicht behandelt werden, wenden Sie sich bitte an consular-etria@mrecic.gov.ar