|
  • English
  • De
  • Español
REGRESAR

Antrag auf argentinische Staatsbürgerschaft durch Abstammung - BIS ZUM ALTER VON 18 JAHREN

Antrag auf argentinische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (<18 Jahre)

Voraussetzungen:

  • Argentinischer Elternteil.
  • Ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile.
  • Geburtsurkunde des argentinischen Vaters oder der argentinischen Mutter - DIGITALE Geburtsurkunde, aktualisiert (nicht weniger als 2 Jahre alt). Wenn beide Elternteile Argentinier sind, legen Sie beide Geburtsurkunden vor.
  • Unterlagen über den Familienstand der Eltern (Heiratsurkunde/ Scheidungsurkunde/ Sterbeurkunde oder andere).
  • D.N.I./LC/LE des argentinischen Vaters oder der argentinischen Mutter/mit aktualisiertem Wohnsitz (dies erfolgt in der Konsularabteilung durch Vorlage der Wohnsitzbescheinigung, die von der entsprechenden Behörde des Wohnsitzlandes ausgestellt wurde, z. B. in Österreich „Meldezettel“). WENN IHR PERSONALAUSWEIS KEINEN WOHNSITZ IN ÖSTERREICH/SLOWAKEI/SLOWENIEN AUSWEIST, BEANTRAGEN SIE BITTE VOR DER BEANTRAGUNG DER OPTION EINE WOHNSITZVERLEGUNG.
  • Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes - in internationaler (mehrsprachiger) Fassung - mit Apostille des Herkunftslandes, die in dieser Konsularabteilung aufbewahrt wird. Auf Deutsch: Internationaler Auszug aus dem Geburtseintrag mit Apostille). Er darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Ausweisdokumente des nicht-argentinischen Vaters und der Mutter (aktueller Reisepass).
  • Heiratsurkunde der Eltern in internationaler Fassung (mehrsprachig) mit Apostille des Herkunftslandes - falls der Nachname der argentinischen Mutter in der Geburtsurkunde des Kindes und in der Geburtsurkunde der Mutter unterschiedlich ist.

Verfahren:

Erster Schritt – Bitte senden Sie alle Unterlagen in EINER PDF-DATEI an consular-etria@mrecic.gov.ar

Zweiter Schritt –anschließend wird ein Termin vereinbart für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises, bei diesem müssen beide Elternteile mit dem Minderjährigen anwesend sein. Der Termin dauert in etwa zwei Stunden und es werden digitale Fingerabdrücke des Minderjährigen genommen.

WICHTIG: Bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises müssen alle genannten Dokumente in Originalausführung vorgelegt werden, jegliche Fotokopien oder Vorlagen der Originaldokumente bei vorhergehenden Terminen sind unzureichend.

***Vergewissern Sie sich, dass das Verfahren bis zu vier Stunden dauern kann.

Gebühren:

Die folgenden Gebühren sind mittels Bankomat- oder Kreditkartenzahlung am Konsulat.

  1. Schreiben des Staatsbürgerschaftsnachweises: 40,00 Euro pro Seite mit 25 Zeilen. Das Original Schreiben wird am Konsulat aufbewahrt. (Gesamtsumme in etwa 80,00 Euro)
  2. Einschreibung der Geburtsurkunde des Minderjährigenim Personenstandsregister des Konsulats 40,00 Euro pro Seite mit 25 Zeilen. Das Orginal der Einschreibung wird am Konsulat aufbewahrt. (Gesamtsumme in etwa 120,00 Euro)
  3. Der Betrag für den ersten DNI, der aus Buenos Aires gesendet wird, beläuft sich auf 15,00 Euro.
  4. Optional: Es ist möglich, den ersten Reisepass zusammen mit der ersten DNI zu beantragen (sie kommen 1 Monat später per Post im Konsulat an). Die Gebühr beträgt 165,00 Euro.

 

Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten haben,  wird vor der Vereinbarung eines Termins am Konsulat empfohlen,  sich mit den österreichischen Behörden in Kontakt zu setzen, um sich über die nationalen Bestimmungen betreffend die Staatsbürgerschaft zu informieren.

 

 

Updated date: 23/10/2024