Apostille / Legalisation mit internationaler Gültigkeit - TAD
Apostillen von argentinischen Dokumenten können ausgestellt werden von:
-
- Die argentinische Staatskanzlei.
- Notariatskammern im ganzen Land (aufgrund eines Abkommens zwischen der argentinischen Staatskanzlei und dem Bundesrat der argentinischen Notare (CFNA).
Apostille durch die argentinische Staatskanzlei (aus dem Ausland):
1) Über die TAD-Plattform
Das argentinische Außenministerium verfügt über ein Fernbearbeitungssystem über die Plattform „Trámites a Distancia“ (TAD): tramitesadistancia.gob.ar[1].
Um das Verfahren über diese Plattform abwickeln zu können, muss die Person, die den Antrag stellt, über ein argentinisches Bankkonto verfügen, das mit ihrer AFIP-Steuernummer verknüpft ist, da die TAD-Plattform eine „elektronische Zahlungsquittung“ (VEP) erstellt, die automatisch an das mit der Steuernummer verknüpfte Bankkonto gesendet wird. Der Antragsteller muss bei seiner Hausbank nach dem VEP suchen und diesen bezahlen.
Es sollte klargestellt werden, dass es NICHT notwendig ist, der Inhaber des zu apostillierenden Dokuments zu sein, um das Verfahren über die TAD-Plattform zu starten; jede Person mit einem argentinischen Bankkonto und einer Steuernummer kann eine Apostille beantragen.
2) Über die konsularische Verwaltung.
Die argentinischen Konsulate nehmen KEINE Apostille vor, können aber die Übersendung eines argentinischen Dokuments an die argentinische Staatskanzlei zur Apostille übernehmen.
Um diese Verfahren über die konsularischen Kanäle abzuwickeln, benötigen Sie weder eine Steuernummer noch ein argentinisches Bankkonto, aber Sie müssen eine Bearbeitungsgebühr (30 Euro) zusätzlich zu den Kosten für die Apostille (4.500 Pesos im Gegenwert vom 14/02/2024: 5 Euro) zahlen, die per Banküberweisung bezahlt werden kann. GESAMTBETRAG: 35 EURO
Sobald die Konsularabteilung feststellt, dass das Dokument zur Apostille bereit ist, wird die Zahlung der Gebühren verlangt. Sobald die Überweisungsbelege eingegangen sind, wird der Antrag an die Kanzlei weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Apostille und die Bearbeitungsgebühr für jede einzelne Apostille zu entrichten sind (wenn mehr als ein Dokument apostilliert werden muss).
Bitte senden Sie alle Dokumente in EINER PDF-DATEI an consular-etria@mrecic.gov.ar. Sie werden innerhalb von 5 Arbeitstagen per E-Mail kontaktiert, um zu bestätigen, dass die Dokumente korrekt sind, und um die Zahlung anzufordern. Sobald die Unterlagen fertig sind, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt, um die Abholung im Konsulat zu koordinieren. Bitte senden Sie keine weitere E-Mail vor Ablauf von 5 Arbeitstagen, da dies den Prozess verzögert.
3) Häufig gestellte Fragen zu beiden Verfahren:
- Wie lange dauert es, die Apostille zu erhalten? Welches Verfahren ist schneller?
Für die Bearbeitung der Anträge gibt es keine bestimmte Frist, da sie vom Funktionieren des Computersystems und dem Umfang der Anträge abhängt. Derzeit beträgt die Frist jedoch etwa 15 Tage.
Es gibt auch kein Verfahren, das schneller ist als das andere, sondern beide sind Kanäle für die Weiterleitung von Dokumenten an dasselbe Kanzleramt/Legalisierungsreferat.
4) Spezifische Informationen für bestimmte Arten von Dokumenten:
-GEBURTSURKUNDEN.
Einige Gerichtsbarkeiten im Land stellen derzeit Standesamtsurkunden in elektronischem Format mit digitaler Signatur aus. Geburtsurkunden aus diesen Ländern werden nur dann apostilliert/legalisiert, wenn sie in diesem elektronischen Format mit digitaler Signatur ausgestellt werden, ohne dass eine Zwischenlegalisierung erforderlich ist.
Bei den von der CABA ausgestellten Standesamtsurkunden müssen die beiden PDF-Dateien beigefügt werden (diejenige, die den Scan der Urkunde darstellt und mit dem Code „IF“ (oder ACTA) gekennzeichnet ist, sowie das als „Certificado GEDO“ bezeichnete Dokument mit dem Titel „Certificado de partida entregada paga“), die zusammen die Urkunde bilden.
Die von den anderen Gerichtsbarkeiten des Landes auf Papier und mit handschriftlicher Unterschrift ausgestellten Bescheinigungen erfordern eine vorherige digitale Legalisierung durch das Innenministerium, die online vorgenommen werden kann: LEGALISIERUNGEN - MINISTERIUM DES INNEREN
Im Falle von Dokumenten, die vom Innenministerium mit digitaler Unterschrift legalisiert wurden, reicht es aus, (bei der Beantragung der Apostille oder der Legalisation mit internationaler Gültigkeit/aktiviert) auf der TAD-Plattform das von diesem Ministerium ausgestellte Dokument beizufügen (gekennzeichnet mit dem Code „CE-202X-XXXXXXXXXXXXX-APN-DGDYL#MI), das das Originaldokument mit beigefügter handschriftlicher Unterschrift enthalten wird.
- BILDUNGSABSCHLÜSSE UND DIPLOME.
Die Unterlagen über das in Argentinien absolvierte Studium (Abschlüsse und Diplome, Abschriften, Bescheinigungen über bestandene Fächer, Lehrpläne, Bescheinigungen über absolvierte Kurse usw.) können wie folgt eingereicht werden:
Hochschulstudium:
- Dokumente, die vor dem 01.01.2012 ausgestellt wurden: Sie müssen zuvor vom Innenministerium legalisiert worden sein - LEGALISIERUNGEN - MINISTERIUM DES INNEREN.
- In diesen Fällen reicht es aus, der TAD-Plattform das vom Innenministerium ausgestellte Dokument (mit dem Code „CE-202X-XXXXXXXXXXXXX-APN-DGDYL#MI“) beizufügen, das die handschriftliche Originalunterschrift enthält (beigefügt).
- Diejenigen Dokumente, die bereits vor dem digitalen System vom Innenministerium legalisiert wurden, müssen in einer einzigen PDF-Datei angehängt werden, die alle Seiten des Dokuments enthält, wobei die Option „Öffentliches Dokument mit handschriftlicher Unterschrift“ zu verwenden ist.
- Dokumente, die nach dem 01.01.2012 ausgestellt wurden (einschließlich solcher mit digitaler Signatur einer Universität, z. B. des UBA): Sie müssen von der Direktion für Universitätsmanagement und -kontrolle des Bildungsministeriums legalisiert werden und können mit Apostille oder Legalisierung mit internationaler Gültigkeit versehen werden / direkt über die TAD-Plattform aktiviert werden.
- Es ist zu beachten, dass die Intervention der Direktion für Hochschulmanagement und -kontrolle des Bildungsministeriums nicht die Intervention von Privatpersonen zulässt und dass die Anträge über die Bildungseinrichtung laufen müssen.
Sekundäre und/oder tertiäre Bildung
- Vor dem 01.01.2010 ausgestellt: sie müssen zuvor vom Innenministerium legalisiert worden sein - LEGALIZIERUNGEN - MINISTERIO DEL INTERIOR
- In diesen Fällen reicht es aus, der TAD-Plattform das von diesem Ministerium ausgestellte Dokument beizufügen (mit dem Code „CE-202X-XXXXXXXXXXXXX-APN-DGDYL#MI“ gekennzeichnet), das das Dokument mit der handschriftlichen Originalunterschrift enthält.
Die Dokumente, die bereits vor dem digitalen System vom Innenministerium legalisiert wurden, müssen in einer einzigen PDF-Datei mit allen Seiten des Dokuments beigefügt werden, wobei die Option „Öffentliches Dokument mit handschriftlicher Unterschrift“ zu verwenden ist.
- Ausgestellt nach dem 01.01.2010: Das Verfahren kann direkt auf der TAD-Plattform in Form einer eidesstattlichen Erklärung der betreffenden Person eingeleitet werden, vorausgesetzt, sie verfügt über die Legalisierung des Bildungsministeriums der Provinz, in der sie ausgestellt wurde.
- Die Ausstellung der Apostille oder der Legalisation mit internationaler Gültigkeit unterliegt der Genehmigung durch die Koordinationsstelle für Legalisationen des Außenministeriums, was in keinem Fall zu einer Rückerstattung der Gebühren (Zahlungen) führt. Falls erforderlich, werden Korrekturen über dieselbe TAD-Plattform beantragt.
- ANDERE DOKUMENTE:
[1] Eine Anleitung dazu finden Sie unter https://www.cancilleria.gob.ar/es/servicios/servicios/apostilla-legalizacion-con-validez-internacional-tad.