ARBEITSVISUM
Dieses Visum gilt für Personen, die Tätigkeiten im Bereich der Wissenschaft, der Forschung, der Technik oder Beratungen nachgehen und von öffentlichen oder privaten Einrichtungen unter Vertrag genommen wurden, um Arbeiten in ihrem Fachbereich auszuüben. Dies gilt gleichermaßen für leitendes, technisches und administratives Personal öffentlicher oder privater ausländischer Einrichtungen, im Handels- oder Industriegewerbe, welche versetzt wurden, um spezifische Posten in ihren Unternehmen zu bestetzen und welche Honorare oder Gehälter in Argentinien beziehen.
Der Antragssteller hat den Antrag bei dem, für das Gebiet in welches sein Hauptwohnsitz fällt, zuständigen Konsulat einzureichen.
1. VISA VORAUSSETZUNGEN UND NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
- Das Visum kann vor diesem Konsulat beantragt werden, sobald der PIM (Einreisegenehmigung*) welcher von der Argentinischen Einwanderungsbehörde uns zugesendet wird und die Person zu diesem Konsulat zugeteilt wird.
- 1) Reisepass (mind. 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig und mindestens 2 Seiten in Blanko)
- 2) 1 Passfoto
- 3) Ausgefülltes Visum-Antragsformular (online erhältlich)
- 4) Meldezettel
- 5) Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung über das nicht Vorhandensein internationaler Vorstrafen (online erhältlich)
- 6) Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis) des Herkunftslandes oder jenes Landes, in dem die AntragstellerInnen in den letzten 3 (drei) Jahre mehr als 1 (ein) Jahr ansässig waren (nur wenn der Aufenthalt in Argentinien länger als 6 Monate ist), bestehend aus: Original des Strafregisterauszugs, aktuell und beglaubigt mit Apostille UND Übersetzung des Strafregisterauszugs mit Apostille ins Spanische durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Übersetzung soll ebenfalls mit der zusätzlichen Apostille versehen sein.
- 7) Vertrag unterschrieben vom Arbeitsgeberin in Argentinien, und der RENURE Nummer. Diese Unterschrift muss von einem Notar beglaubigt werden und vom‚ Colegio de Notarios‘ doppelt beglaubigt. Antragsteller müssen den Vertrag vor dem/der Konsul/in unterschreiben. Wenn der Arbeitsgeber nicht beim RENURE registriert ist, soll man sich registrieren lassen (54-11) 4317-0200/0303/0337.
- 8)RENURE Nummer (dies ist ein eigenes Dokument).
- 9) (*) Einreisegenehmigung (Permiso de Ingreso Migratorio) ausgestellt durch die Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones). Die Austauschorganisation/Einrichtung/Universität muss zunächst eine Einreisegenehmigung (PIM) bei der zuständigen argentinischen Ausländerbehörde (DNM) beantragen, über deren Erteilung das zuständige Konsulat informiert wird.
- 10) Nachweis über genügend finanzielle Mittel (Kontoauszuge der letzen drei Monate) und letzten drei Lohnzette
- 11) Flugtickets AUF SPANISCH
- 12) Hotel oder Unterkunft AUF SPANISCH
- 13) Kosten: 250 Eur
- 14) Konsularinterview
Anmerkungen
Gültigkeit des Visums:
Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.
Aufenthaltsfrist:
Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.