BESTIMMUNGEN FÜR PERMANENTEN AUFENTHALT UND NIEDERLASSUNG VON FAMILIENANGEHÖRIGEN
Dieses Visum ist NUR für Personen, die direkte Familienangehörigen in Argentinien haben. Unter direkte Familienangehörigen wird gemeint:
- mit einem argentinischen Staatsbürger verheiratet sind
- Kinder eines argentinischen Staatsbürgers, oder
- Elternteil eines Kindes mit argentinischer Staatsangehörigkeit
- verheiratet mit einem Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Argentinien
- Vater eines Ausländers mit ständigem Wohnsitz in Argentinien
- Sohn/Tochter unter 18 Jahren eines Ausländers mit ständigem Wohnsitz in Argentinien
Die Bewilligung für langfristige Aufenthaltstitel werden nach einem entsprechenden Antrag individuell entschieden und können, trotz Vorlage alle hier angeführten Dokumente, auch abgelehnt werden. Es ist daher dringend vom Kauf eines Flugtickets bzw. Festlegung eines Übersiedlungsdatums vor der Bewilligung bzw. Erhalt des Visums abzuraten.
Dieses Visum hat eine maximale Gültigkeit von (1) einem Jahr. Dies bedeutet, dass Sie ein Jahr Zeit haben um das Visum zu verwenden (in Argentinien einzureisen). Der dann beginnende Aufenthalt ist nicht zeitlich definiert.
Nach der Einreise haben Sie 60 (sechzig) Tage Zeit um einen argentinischen Personalausweis (DNI para extranjeros) zu beantragen.
Vorzulegende Dokumente:
- gültiger Reisepass
- gültiger Aufenthaltstitel (in Österreich, Slowakei oder Slowenien)
- Meldezettel
- Ausgefülltes Visumsantragsformular (über das Konsulat erhältlich)
- Ausgefülltes Formular „Declaración Jurada“ (Eidestattliche Erklärung) auf Spanisch und auf Deutsch (über das Konsulat erhältlich)
- Bei Antragstellern über 16 Jahren: Strafregisterauszug (Polizeiliches Führungszeugnis) des Herkunftslandes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den letzten 3 (drei) Jahren mehr als 1 (ein) Jahr ansässig war:
- Original des Strafregisterauszugs, aktuell und beglaubigt mit Apostille.
- Übersetzung des Strafregisterauszugs ins Spanische durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer mit Apostille auf die Übersetzung.
- 2 Passfotos (nach EU-Pass-Richtlinien)
- Internationaler (Mehrsprachiger) Auszug aus dem Geburtseintrag mit Apostille, oder Geburtsurkunde mit Apostille übersetzt ins Spanische durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Übersetzung soll ebenfalls mit der Apostille versehen sein.
- Falls zutreffend: Internationaler (Mehrsprachiger) Auszug aus dem Heiratseintrag mit Apostille, oder Heiratsurkunde mit Apostille übersetzt ins Spanische durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Übersetzung soll ebenfalls mit der Apostille versehen sein.
- Kopie des DNIs des argentinischen Familienangehörigens
- Nachweis über den Wohnsitz (Constancia de Domicilio) des in Argentinien wohnenden argentinischen Familienangehörigens (im Original)
- Sie erfordert die Zahlung der DNM-Einwanderungsgebühr (Familienangehörige von argentinischen Staatsangehörigen) oder die Beantragung einer Einwanderungsgenehmigung (PIM). Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://pagos.dnm.gov.ar/tramite_online/index/index.php
https://www.argentina.gob.ar/interior/migraciones/permisos-de-ingreso
- -Gebühren: 250EUR
Erklärung:
- Gültigkeit des Visums:
Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.
- Aufenthaltsfrist:
Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.