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RELIGIÖSES-VISUM


RELIGIÖSES- VISUM

1. VISA VORAUSSETZUNGEN UND NOTWENDIGE UNTERLAGEN:

- Das Visum kann vor diesem Konsulat beantragt werden, sobald der PIM (Einreisegenehmigung*) welcher von der Argentinischen Einwanderungsbehörde uns zugesendet wird und die Person zu diesem Konsulat zugeteilt wird.

 

  • 1) Reisepass (mind. 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig und mindestens 2 Seiten in Blanko)
  • 2) 1 Passfoto
  • 3) Ausgefülltes Visum-Antragsformular (über das Konsulat erhältlich)
  • 4) Meldezettel
  • 5) AntragstellerInnen über 16 Jahre: Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung über das nicht Vorhandensein internationaler Vorstrafen (über das Konsulat erhältlich)
  • 6) AntragstellerInnen über 16 Jahre: Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis) des Herkunftslandes oder jenes Landes, in dem die AntragstellerInnen in den letzten 3 (drei) Jahre mehr als 1 (ein) Jahr ansässig waren bestehend aus: Original des Strafregisterauszugs, aktuell und beglaubigt mit Apostille UND Übersetzung des Strafregisterauszugs mit Apostille ins Spanische durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Übersetzung soll ebenfalls mit der zusätzlichen Apostille versehen sein.
  • 7) Einladungschreiben muss von der Institution bei dem argentinischen Aussenministerium vorgelegt werden, dieses wird dann geprüft und dann folgt die Genehmigung direkt an das Konsulat.
  • 8) (*) Einreisegenehmigung (Permiso de Ingreso Migratorio) ausgestellt durch die Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones). Die Austauschorganisation/Einrichtung/Universität muss zunächst eine Einreisegenehmigung (PIM) bei der zuständigen argentinischen Ausländerbehörde (DNM) beantragen, über deren Erteilung das zuständige Konsulat informiert wird.
  • 9) Die einladende Person muss ein Vertreter der (offiziell anerkannten und rechtsgültigen) religiösen Vereinigung sein und ein Schreiben an die Generaldirektion des Nationalen Registers für religiöse Vereinigungen senden, in dem sie die Beglaubigung der Unterschrift der autorisierten religiösen Autorität beantragt.
  • 10) RENURE Nummer
  • 11) Kosten:150 Euro
  • 12) Konsularinterview
  • 13) Flugtickets (hin und zurück) AUF SPANISCH
  • 14) Hotel oder Unterkunft AUF SPANISCH
  • 13) der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach seiner Einreise in die Republik ein Verfahren zur Erlangung einer DNI einleiten.

 

2. REISEERLAUBNIS (AntragstellerInnen unter 18 Jahre)

Minderjährige müssen bei dem Visumantrag von den Eltern begleitet werden und die apostillierte und übersetzte Geburtsurkunde vorlegen. Die folgenden Unterlagen sind bei Minderjährigen notwendig:

-Geburtsurkunde: internationaller mehrsprachige Auszug mit Apostilla

-Reisepässe von den Eltern

-Reisepass des Minderjährigen

-Gebühren: 50 EUR

 

 

Anmerkungen

Gültigkeit des Visums:

 

Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.

 

Aufenthaltsfrist:

Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.

 

 

 

Updated date: 23/10/2024