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Rentner und Pensionär

VISA FÜR RENTNER UND PENSIONÄR

Dieses Visum ist für Ausländer bestimmt, die sich als Rentner oder Pensionäre in Argentinien aufhalten möchten und über eine monatliche Rente oder ein Einkommen in Höhe von mindestens 5 Mindestlöhnen verfügen, die im Ausland bezogen werden und auf ein Konto in Argentinien zur ausschließlichen Verwendung durch den Rentner oder Pensionär überwiesen werden müssen. Dieses Visum kann bei der konsularischen Vertretung Ihres Wohnsitzes oder direkt bei der Nationalen Direktion für Migration beantragt werden. Der Antrag in Argentinien kann persönlich (mit Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes) oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Die konsularische Vertretung stellt das Visum für ein (1) Jahr aus, das zu einem späteren Zeitpunkt bei der argentinischen Einwanderungsbehörde verlängert werden kann.

Rentner: Ausländer, die für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein monatliches Einkommen beziehen, das mindestens dem Gegenwert von FÜNF (5) Mindestlöhnen für den Lebensunterhalt und die Mobilität entspricht und auf stabile Weise erzielt wird.

Pensionär: Ein Ausländer, der von einer Regierung, internationalen Organisationen oder privaten Unternehmen für im Ausland geleistete Dienste eine Pension erhält, deren Höhe ihm ein regelmäßiges und dauerhaftes Einkommen im Land ermöglicht. Der monatliche Mindestbetrag, der erforderlich ist, um den Status eines Rentners zu erhalten, entspricht dem Gegenwert von FÜNF (5) Mindestlöhnen.

Voraussetzungen für die Beantragung dieses Visums in dieser konsularischen Abteilung:

  • Gültiger Reisepass
  • Zwei 4 x 4 cm große Passfotos;
  • Ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung (online zu finden);
  • Ein Anschreiben (auf Spanisch oder Deutsch mit Übersetzung ins Spanische), in dem die Gründe und Pläne für den gewünschten Aufenthalt in Argentinien erläutert werden;
  • Von der zuständigen Behörde ausgestelltes und legalisiertes Dokument, mit dem die Alters- oder Rentenleistung gewährt wurde;
  • Offizielle Rentenbescheinigung (Mitteilung über den Beginn der Renten- oder Pensionsleistungen und die Höhe der Rentenleistungen), beglaubigt mit der Apostille von Den Haag und ins Spanische übersetzt, wobei die Leistungen mindestens 5 Mindestlöhnen entsprechen müssen
  • Notariell beglaubigter Nachweis über den Bezug von Renten oder Pensionen in den letzten 3 Monaten;
  • Internationale Geburtsurkunde, beglaubigt mit der Apostille von Den Haag;
  • Internationale Heiratsurkunde, falls erforderlich, beglaubigt mit der Haager Apostille;
  • Scheidungsurteil, falls erforderlich, beglaubigt mit der „Haager Apostille“;
  • Internationale Heiratsurkunde, falls erforderlich, beglaubigt mit der „Haager Apostille“;
  • Scheidungsurteil, falls erforderlich, beglaubigt mit der „Haager Apostille“;
  • Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes oder der Länder, in denen sich der Antragsteller in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate aufgehalten hat, beglaubigt mit der „Haager Apostille“ und ins Spanische übersetzt;
  • Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung, dass keine internationalen Straftaten vorliegen;
  • Gespräch mit dem Konsularbeamten; und
  • Zahlung der Konsulargebühr von 250 EUR sowie der Bearbeitungsgebühr der argentinischen Einwanderungsbehörde von 300 EUR (MERCOSUR) oder 600 EUR (für Ausländer NICHT MERCOSUR).

Um sich auf den Termin vorzubereiten, müssen die oben genannten Dokumente im Voraus im Konsulat vorgelegt werden.

Sie müssen alle Dokumente an consular-etria@mrecic.gov.ar schicken, sie werden geprüft und wenn sie in Ordnung sind, erhalten Sie einen Termin per Email.

 

 

 

Updated date: 13/03/2025