SAISONAL-VISUM
Gilt für Personen, die einreisen, um eine Arbeit zu verrichten, die naturgemäß saisonabhängig ist und nur während eines Teils des Jahres ausgeübt wird, mit einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
1. VISA VORAUSSETZUNGEN UND NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
- Das Visum kann vor diesem Konsulat beantragt werden, sobald der PIM (Einreisegenehmigung*) welcher von der Argentinischen Einwanderungsbehörde uns zugesendet wird und die Person zu diesem Konsulat zugeteilt wird.
- 1) Reisepass (mind. 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig und mindestens 2 Seiten in Blanko)
- 2) 1 Passfoto
- 3) Ausgefülltes Visum-Antragsformular (online erhältlich)
- 4) Meldezettel
- 5) (*) Einreisegenehmigung (Permiso de Ingreso Migratorio) ausgestellt durch die Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones). Die Austauschorganisation/Einrichtung/Universität muss zunächst eine Einreisegenehmigung (PIM) bei der zuständigen argentinischen Ausländerbehörde (DNM) beantragen, über deren Erteilung das zuständige Konsulat informiert wird.
- 6) RENURE Nummer
- 7) Bestätigung des Unternehmens, dass Sie nach Argentinien reisen müssen.
- 8) Letzte 3 Lohnzettel Belege
- 9) Flugtickets (hin und zurück) AUF SPANISCH
- 10) Hotelreservation AUF SPANISCH
- 11) Krankenversischerung AUF SPANISCH
- 12) Kosten:150 Euro
- 13) Konsularinterview
Anmerkungen
Gültigkeit des Visums:
Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.
Aufenthaltsfrist:
Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.