|
REGRESAR

STUDENTENVISUM -365 / FEIWILLIGENVISUM

STUDENTENVISUM -365 / FEIWILLIGENVISUM

 

Das Studentenvisum ist für ein Studium in der Argentinischen Republik für einen Zeitraum von weniger als 365 Tagen bestimmt.

  • 1) Reisepass (mind. 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig und mindestens 2 Seiten in Blanko)
  • 2) 1 aktuelle Farbfoto im Format 4 x 4 cm oder biometrischer Passfoto, in die Kamera gerichtet, auf weißem Hintergrund.
  • 3) Aktueller Meldezettel
  • 4) Ausgefülltes (vorzugsweise elektronisch) und vom Antragsteller unterzeichnetes Visumantragsformular mit genauen Angaben bezüglich des Aufenthaltortes (Wohnadresse) in Argentinien. (online erhältlich)
  • 5) Bestätigung entsprechender finanzieller Mittel für den ganzen Aufenthalt (aktuelle Kontoauszüge).
  • 6) AntragstellerInnen über 16 Jahre: Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung über das nicht Vorhandensein internationaler Vorstrafen (online erhältlich)
  • 7) AntragstellerInnen über 16 Jahre, die länger als 6 Monate in Argentinien bleiben werden: Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis) des Herkunftslandes oder jenes Landes, in dem die AntragstellerInnen in den letzten 3 (drei) Jahre mehr als 1 (ein) Jahr ansässig waren (nur wenn der Aufenthalt in Argentinien länger als 6 Monate ist), bestehend aus: Original des Strafregisterauszugs, aktuell und beglaubigt mit Apostille UND Übersetzung ins Spanische des Strafregisterauszugs mit Apostille, durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Übersetzung soll ebenfalls mit der zusätzlichen Apostille versehen sein.
  • 8) Die Bildungseinrichtung muss ordnungsgemäß im Nationalen Register für Antragsteller im Namen ausländischer Antragsteller in Argentinien (RENURE) eingetragen sein und über eine entsprechende Eintragungsnummer verfügen. Wenn der Gastgeber nicht bei RENURE registriert ist, rufen Sie bitte (54-11) 4317-0200/0303/0337 an, um die Registrierung vorzunehmen.
  • 9) Reiseversicherung welche die Zeit in Argentinien deckt (COVID-19 deckend) AUF SPANISCH
  • 10) Flugticket bzw. Flugreservierung (Ein- und Ausreisetickets) AUF SPANISCH. Achtung: Das Datum des Flugtickets sollte das Datum des Kursbeginnes auf der Precarga de Datos nicht überschreiten. 
  • 11) Hotel oder Unterkunft AUF SPANISCH
  • 12) Kosten: 150 Euro (Nur mit Bank- oder Kreditkarte am Tag des Termines zu bezahlen)
  • 13) Konsularinterview
  • 14) Wenn der/die Student/in minderjährig ist: Zustimmung beider Elternteile zur Beantragung des Visums und der Name des zuständigen Vormunds in Argentinien. BITTE BEACHTEN SIE, DASS BEIDE ELTERNTEILE ZUM TERMIN ERSCHEINEN MÜSSEN, WENN DER ANTRAGSTELLER MINDERJÄHRIG IST.

 

Die folgenden Dokumente sind spezifisch für jede Art von Visum:

 

1. Studentenvisum -365 (für Aufenthalte von weniger als 365 Tagen)

1) Ein Schreiben der Einrichtung mit dem genauen Datum des Kursbeginns. Der Austauschstudent muss VOR Kursbeginn in Argentinien eintreffen (Ankunft des Fluges in Argentinien spätestens am Tag des Kursbeginns), der letzte Tag für eine gültige Einreise ist der Tag des Kursbeginns.

2) Elektronische Übermittlung der Studentendaten durch die Bildungseinrichtung an die Nationale Direktion für Migration. (Precarga de Datos electrónica). Achtung! Die ANKUNFT des Fluges in Argentinien muss spätestens am Tag des Kursbeginns erfolgen (Datum auf der Precarga de Datos).

3) Studienprogramm der Universität in Argentinien

 

2. Freiwilligenvisum

1) Annahmebestätigung des argentinischen Instituts mit dem genauen Anfangs- und Enddatum des Freiwilligendienstes. Der Freiwillige muss VOR Beginn des Freiwilligendienstes in Argentinien eintreffen (Flugankunft in Argentinien spätestens am Tag des Freiwilligendienstes), der letzte Tag für eine gültige Einreise ist der Tag des Freiwilligendienstes.

2) Elektronische Übermittlung der Daten des Freiwilligen durch die Organisation an die Nationale Direktion für Migration (Precarga de datos electrónica). Dies muss von der Organisation, in der der Freiwillige arbeitet, beantragt werden.

 

REISEERLAUBNIS (Nötig für Visum-AntragstellerInnen unter 18 Jahre)

 

Es ist erforderlich, dass beide Elternteile die Reiseerlaubnis beantragen und PERSÖNLICH im Konsulat unterschreiben.

Folgende Dokumente sind erforderlich:

1) Internationaler Auszug aus dem Geburtseintrag mit Apostille: Original der Geburtsurkunde der/des Minderjährigen (eine mehrsprachige oder internationale Version) MIT APOSTILLE. Originalurkunde muss vorgelegt werden, wird aber nicht einbehalten.

2) Gültige Reisepässe beider Elternteile sowie der/des Minderjährigen. Bei argentinischen Elternteilen ist das DNI auch notwendig.

3) Meldezettel der Eltern und der/des Minderjährigen

- Die Gebühr beträgt 50 Euro.

 

Anmerkungen


Gültigkeit des Visums:

Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist die Einreise nach Argentinien mit dem ungültigen Visum nicht mehr möglich.

Aufenthaltsfrist:

Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.

 

 

 

Updated date: 28/02/2025