TOURISTEN VISA
BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION benötigen für einen Aufenthalt als Touristen in Argentinien für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten kein Visum solange sie mit einem gewöhnlichen Reisepass einreisen.
BITTE BEANTRAGEN SIE DAS VISUM MINDESTENS EINEN MONAT VOR REISEANTRITT. ES WIRD EMPFOHLEN, DEN ANTRAG EINEINHALB MONATE VORHER ZU STELLEN. DER ANTRAG BEGINNT AN DEM TAG, AN DEM SIE DAS GESPRÄCH MIT DEM KONSUL HABEN.
WIR EMPFEHLEN, DIE FLUGTICKETS ZU RESERVIEREN UND NICHT ZU KAUFEN.
DIE VISAGEBÜHR MUSS AUCH DANN BEZAHLT WERDEN, WENN DAS VISUM NICHT GENEHMIGT WIRD.
DOKUMENTE IN DEUTSCHER SPRACHE WERDEN NICHT AKZEPTIERT.
DER KONSUL KANN WEITERE DOKUMENTE ANFORDERN.
Angehörige anderer Staaten, die für ihren Aufenthalt in Argentinien ein Touristenvisum benötigen, haben folgende Dokumente für ihren Antrag vorzuweisen (das Visum kann in jedem Konsulat Argentiniens beantragt werden):
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit im Zeitpunkt der Einreise in Argentinien und mindestens 2 Seiten in blanko)
- 1 Passfoto (4 x 4 cm, Farbfoto mit weißem Hintergrund)
- Meldezettel des Landes, in dem das Visum beantragt wird
- Aufenthaltsgenehmigung des Landes, in dem Sie wohnen (Österreich, Slowakei oder Slowenien)
- Ausgefülltes Formular (vorzugsweise in digitaler Ausführung), unterzeichnet vom Antragsteller
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um sich in Argentinien erhalten zu können wie z.B. drei letzten Kontoauszüge AUF SPANISCH / ENGLISCH
- Die letzten drei Lohnzettel
- Arbeitsvertrag oder Bescheinigung, dass Sie für das Unternehmen tätig sind AUF ENGLISCH WENN MÖGLICH
- Reservierung von Flugtickets mit den genauen Daten der Ein- und Ausreise (es wird empfohlen, den Hin- und Rückflug erst nach Ausstellung eines Visums zu kaufen) AUF SPANISCH
- Bestätigung der Hotelreservierung AUF SPANISCH
- Unterlagen vom Reiseplan AUF SPANISCH
- Liegt keine Hotelreservierung vor, Einladungsschreiben der Person, bei der sich der Antragssteller in Argentinien aufhalten wird (*)
- Bezahlung der Gebühren: € 150
- Konsularinterview
(*) Dieses Schreiben ist formell und muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es muss auf Spanisch verfasst sein.
Es muss an den/die Konsul/in adressiert sein (z.B. Jefa de la Sección Consular en Viena).
Folgende persönlichen Daten des/der Gastgebers/in müssen angegeben werden: Vor- und Nachname, DNI bzw. Personalausweis, Wohnsitz, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Es muss die folgenden Angaben des Eingeladenen enthalten: Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und nähere Kontaktdaten vom Wohnsitz in Argentinien.
Eine Erklärung des Zweckes der Reise, der Beziehung zu dem/der Gastgeber/in, der Aufenthaltsdauer, der Unterkunft in Argentinien und des geschätzten Einreise- und Ausreisedatums.
Es muss festgehalten werden, dass der/die Eingeladene darüber informiert wurde, dass er/sie bei dem Ablauf des erlaubten Aufenthalts das Land verlassen muss.
Es muss den folgenden Absatz beinhalten: „Como invitante de extranjeros, he leído y comprendo los términos establecidos en el Capítulo VI de la Ley 25.871, artículos 116, 117, 118, 119, 120 y 121” (Als Gastgeber/in habe ich den Inhalt von Artikel 116, 117, 118, 119, 120 und 121 vom Gesetz Nr. 25.871-6. Kapitel gelesen und verstanden).
Es muss von dem/der Gastgeber/in unterzeichnet und vor einem öffentlichen Notar sowie der entsprechenden Kammer der Notare beglaubigt werden.
Das Schreiben muss im Original per Post an jenes argentinische Konsulat im Ausland geschickt werden, in dem das Visum beantragt wurde.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrages erfolgt unter Vorlage aller obig genannter Unterlagen im Original und ist mit einem persönlichen Gespräch mit der Frau Konsul in den Räumlichkeiten des Konsulats in Wien verbunden. Wir bitten um eine rechtzeitige Terminvereinbarung per Email.
Erklärung:
- Gültigkeit des Visums:
Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.
- Aufenthaltsfrist:
Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden.
Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.