VISA FÜR MESSE- UND MARKTFORSCHUNG
Bürger der Republik Österreich, der Slowakei und/oder Sloweniens können ohne Visum für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen einreisen, um Messen, Ausstellungen zu besuchen und/oder unbezahlte Marktstudien durchzuführen.
Angehörige anderer Staaten, die für ihren Aufenthalt in Argentinien ein Visa für Messe- und Marktforschung (gültig für max. 2 Monate) benötigen, haben folgende Dokumente im Original für ihren Antrag vorzuweisen (das Visum kann in jedem Konsulat Argentiniens beantragt werden):
- Reisepass (mind. 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig und mindestens 2 Seitens in Blanko)
- 1 Passfoto
- Ausgefülltes Visum-Antragsformular (über das Konsulat erhältlich)
- Bestätigungsschreiben auf Englisch oder Spanisch für die geplante Geschäftreise, ausgestellt durch Ihre Firma. Diese Bestätigung muss zumindest folgende Angaben beinhalten: Vor- und Zuname, Staatsbürgerschaft, Passnummer, Position in der Firma, Zweck der Reise, Dauer des Aufenthalts in Argentinien, sowie eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten vor Ort. Ein Modell für dieses Schreiben wird unten angehängt.
Firmeninhaber bzw. selbstständig Tätige haben eine entsprechende Bestätigung ihrer legalen Existenz mittels entsprechenden Unterlagen lokaler Behörden sowie Unterlagen der Gebarung (Bilanz, Steuerzahlungen, etc.) vorzulegen.
- Arbeitsvertrag AUF ENGLISCH/SPANISCH
- die letzten drei Lohnzettel
- Nachweis über genügend finanzielle Mittel (Kontoauszuge der letzen drei Monate)
- Reservierung des Hotels oder Daten Unterkunft gebenden Person in Argentinien AUF SPANISCH
- Hin und retour Flugticketsreservierung AUF SPANISCH
-Bestätigung einer Krankenversicherung, die alle Tage des Aufenthalts abdeckt.
- Konsularinterview
- Kosten: € 200,00.-
Erklärung:
- Gültigkeit des Visums:
Es handelt sich hierbei um jenen Zeitraum, innerhalb dessen die erste Einreise nach Argentinien erfolgen muss. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsfrist ist keine erste Einreise nach Argentinien mehr möglich.
- Aufenthaltsfrist:
Hierbei handelt es sich um jenen vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen ein Aufenthalt in Argentinien möglich ist. Er wird in Kalendertagen berechnet und umfasst auch jene Tage, welche außerhalb von Argentinien, zum Beispiel im Zuge einer Reise, verbracht werden. Ebenso bei Visa mit der Möglichkeit mehrmaliger Einreisen nach Argentinien setzt sich die Reise wie folgt zusammen: Der Zeitraum wird ab dem Tag der ersten Einreise nach Argentinien bis zum Tag der letzten Ausreise berechnet. Jener Zeitraum darf die vereinbarte Anzahl an Tagen nicht überschreiten.
