WORK AND TRAVEL VISUM - ÖSTERREICH UND ARGENTINIEN
Österreichische StaatsbürgerInnen, die im Rahmen des Memorandum of Understanding zwischen Argentinien und Österreich über ein Urlaubs- und Arbeitsprogramm die Einreise in die Argentinische Republik beantragen, müssen das entsprechende Visum erhalten.
Junge ÖsterreicherInnen können an diesem Programm teilnehmen, wenn sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums folgende Voraussetzungen erfüllen
• Österreichische/r StaatsbürgerIn sein, einen gültigen österreichischen Reisepass besitzen
• Sie müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
• Sie können nicht mit Familienangehörigen reisen, es sei denn, sie erhalten ein eigenes Visum
• Sie haben bisher noch nicht an diesem Programm teilgenommen
• Sie haben keine Vorstrafen
• Sie haben genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Anfangskosten Ihres Aufenthalts zu decken
• Sie verfügen über einen Rückreiseticket zum Herkunftsort
• Sie haben eine Kranken- und Unfallversicherung, die die Kosten für den Krankenhausaufenthalt und die Rückführung während der 12 Monate Ihres Aufenthalts deckt
Es wird daran erinnert, dass die Teilnehmer dieses Programms nach Erhalt eines Urlaubs- und Arbeitsvisums bis zu 12 (zwölf) Monate in Argentinien bleiben können, die nicht verlängert werden können. Sie können nach Argentinien ein- und ausreisen und bis zu 6 (sechs) Monate beim selben Arbeitgeber arbeiten, da das Hauptziel dieses Programms die Förderung von Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist. Sie können auch während ihres Aufenthalts bis zu 6 (sechs) Monaten an Schulungen teilnehmen.
Wie beantragt man das Urlaubs- und Arbeitsvisum?
Der Visumantrag wird als erstes per E-mail geschickt, indem alle untengenannten Unterlagen eingescannt und im PDF-Format an consular-etria@mrecic.gov.ar geschickt werden. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, wird ein Termin vergeben.
Am Tag des Termines müssen die folgenden Dokumente (im Original und in Fotokopie) beim argentinischen Konsulat, das für den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist, eingereicht werden:
1) Gültiger österreichischer Reisepass, mit mindestens einer leeren Seite
2) Ausgefülltes Visumantragsformular
3) Ein 4 x 4 Foto mit weißem Hintergrund
4) Von der Behörde des gewöhnlichen Aufenthaltsorts ausgestellte Bescheinigung über das Fehlen von Strafregistern in den letzten drei Jahren, mit einer Apostille aus Den Haag, einer offiziellen Übersetzung ins Spanische und einer zweiten Apostille auf der Übersetzung.
5) Eidesstattliche Erklärung über das Fehlen von Strafregistern in anderen Ländern (wird von diesem Konsulat zu Verfügung gestellt)
6) Reservierung von Flugtickets mit den genauen Daten der Ein- und Ausreise (es wird empfohlen, den Hin- und Rückflug erst nach Ausstellung eines Visums zu kaufen) AUF SPANISCH.
7) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Beginn Ihres Aufenthalts (mindestens 3000 EUR). Diese Anforderung kann durch Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Kreditkartenabrechnungen (eigene und nicht von Dritten) nachgewiesen werden.
8) Reservierung oder Kostenvoranschlag für eine Kranken- und Unfallversicherung mit einem Mindestbetrag von 30.000 EUR, die die medizinische Versorgung und die Rückführung der Überreste abdeckt. AUF SPANISCH.
9) Motivationsschreiben, dass der Grund für die Bewerbung der Urlaub in Argentinien ist, wobei die Beschäftigung eine Nebentätigkeit ist. AUF SPANISCH
10) Konsulargebühr: 150 Euro. Diese werden am Tag des Termines mit Kredit- oder Bankkarte gezahlt. Es wird kein Bargeld angenommen.