Reisegenehmigung für Minderjährige
-FÜR DIE EINREISE nach Argentinien: Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Einreisekategorie, und die nicht von den Erziehungsberechtigten begleitet werden, benötigen eine Einreisegenehmigung.
- Ausreise aus Argentinien: Kinder und Jugendliche, die das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig davon, ob sie argentinische Staatsangehörige oder ansässige Ausländer1 sind oder sich länger als ein (1) Jahr im Land aufgehalten haben, benötigen eine Ausreisegenehmigung.
Eine Genehmigung zum Verlassen des Landes ist nicht erforderlich, wenn:
- Argentinische Minderjährige haben ihren Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland, was durch einen Ausweis oder eine andere öffentliche Urkunde nachgewiesen werden muss, die diesen Umstand belegt.
- Ausländer unter 18 Jahren, die sich nur vorübergehend in Argentinien aufgehalten haben (z. B. Touristen), sofern sie sich seit ihrer Einreise nicht länger als ein Jahr dort aufgehalten haben.
a) KONFEKTION DER REISEERLAUBNIS
Für die Ausstellung der Reisegenehmigung ist weder die physische Anwesenheit des Minderjährigen bei der Konsularstelle noch sein Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich dieser Stelle erforderlich;
Der Antragsteller der Reiseerlaubnis oder der Reisegenehmigung muss einen Termin bei der konsularischen Vertretung vereinbaren, um seine Identität und seine persönlichen Unterlagen sowie seine Fähigkeit zur Erteilung der Erlaubnis zu überprüfen;
b) EINZULEGENDE DOKUMENTE:
- Geburtsurkunde des Minderjährigen. Wenn es sich um eine ausländische Geburtsurkunde handelt, wird empfohlen, einen Internationalen Auszug aus dem Geburtseintrag mit Apostille anzufordern.
- Reisepass des Minderjährigen
- Personalausweis und Reisepass der Eltern. - Adressnachweis des Kindes und der Eltern (In Österreich: Meldezettel. In Slowenien und der Slowakei: Rückseite des Aufenthaltstitels oder des Personalausweises). Auch diese Unterlagen müssen am Tag des Termins im ORIGINAL vorgelegt werden.
c) GEBÜHR:
Erstellung eines Reisevisums: 50 Euro.
WIE BEANTRAGE ICH EINE REISEGENEHMIGUNG?
Bitte senden Sie alle Unterlagen in EINER PDF-DATEI an consular-etria@mrecic.gov.ar. Sie werden vom Konsul geprüft und wir geben Ihnen einen Termin. Zu diesem Termin sollten BEIDE Elternteile erscheinen.