Antrag auf argentinische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (> 18 Jahre)
Kinder gebürtiger argentinischer Staatsbürger, welche im Ausland (außerhalb Argentiniens) geboren worden sind, können die argentinische Staatsbürgerschaft annehmen. Die Antragsstellung (Spanisch: „opción por la nacionalidad“), die sowohl in Argentinien als auch in jenem argentinischen Konsulat erfolgen kann, in dessen Konsularbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin befindet, ermöglicht die Beantragung eines argentinischen Personalausweises (Documento Nacional de Identidad) und eines argentinischen Reisepasses.
Das Verfahren verläuft in zwei Schritten:
1) Bitte senden Sie alle Unterlagen in EINER PDF-DATEI an consular-etria@mrecic.gov.ar
- Argentinischer Vater oder argentinische Mutter -DIGITAL Geburtsurkunde aktualisiert (nicht mehr als 2 Jahre alt). So beantragen Sie eine Geburtsurkunde.
- Nationale Identitätskarte des argentinischen Elternteils (DNI)
- Auszug aus der Geburtsurkunde der betreffenden Person in internationaler Fassung (mehrsprachig) mit Haager Apostille mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr („Internationaler Auszug aus dem Geburtseintrag“). Er wird im Konsulat aufbewahrt.
**Bitte beachten sie: der/die nachname(n) des/der argentinischen elternteils/elternteile muss/müssen in der geburtsurkunde der betreffenden person so erscheinen, wie er/sie im personalausweis und in der geburtsurkunde des/der elternteils/elternteile angegeben ist/sind.
- Unterlagen über den Familienstand der betreffenden Person (Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde/Todesurkunde des Ehepartners) mit Apostille.
- Reisepass der betreffenden Person
- Anmeldung des Wohnsitzes im Land des derzeitigen Wohnsitzes (in Österreich: Meldezettel").
2) Die Konsularabteilung nimmt nach Überprüfung und Vorbereitung der Unterlagen Kontakt mit dem/der Anstragsteller(in) auf und vereinbart einen Termin für den Abschluss des Antragsverfahrens und den Erhalt der Staatsbürgerschaft. Bei diesem Termin muss der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich erscheinen und die oben genannten Unterlagen im Original einreichen. Der internationale Auszug der Geburtsurkunde mit Apostille verbleibt in den Akten der Konsularabteilung.
Der argentinische Personalausweis (DNI) wird von der zuständigen Behörde in Argentinien (Registro Nacional de las Personas) ausgestellt und dann an die Konsularabteilung übermittelt. Dies dauert in der Regel mindestens 1 Monat. Die zugeteilte Personalausweis-Nummer bleibt zeitlebens diesselbe. Auf Basis des DNIs kann ein argentinischer Reisepass beantragt werden.
Gebühren:
Da wir leider kein Bargeld akzeptieren können sind die Gebühren via Erlagschein zu bezahlen. Die folgenden Gebühren fallen an:
1) Die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist mit 40 EUR für jede Seite mit 25 Zeilen zu verrechnen (insgesamt ungefähr 80,00 Euro). Das Original wird im Archiv des Konsulats verwahrt.
2) Die Eintragung der Geburtsurkunde des Minderjährigen im Libro de Registro Civil des betreffendes Konsulats kostet 40 EUR für jede Seite mit 25 Zeilen (insgesamt ungefähr 120,00 Euro). Das Originaldokument wird im Archiv des Konsulats verwahrt.
3) Die Kosten für den Personalausweis (DNI), welcher in Buenos Aires ausgestellt wird, betragen 15,00 Euro. Sobald Sie Ihre DNI erhalten haben, können Sie Ihren Reisepass bearbeiten.
Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten haben, wird vor der Vereinbarung eines Termins am Konsulat empfohlen, sich mit den österreichischen Behörden in Kontakt zu setzen, um sich über die nationalen Bestimmungen betreffend die Staatsbürgerschaft zu informieren.