Argentinisches Strafregister für AUSLÄNDER (POR MANDATARIO)
Dieses Verfahren kann von Ausländern durchgeführt werden, die sich in Argentinien aufgehalten haben, unabhängig davon, ob sie einen nationalen Personalausweis für Ausländer besitzen oder nicht, sowie von Personen, die ihre argentinische Staatsangehörigkeit nicht nachweisen können.
Das Verfahren über einen Vertreter erfordert, wie der Name schon sagt, dass ein Vertreter des Antragstellers die Unterlagen beim Nationalen Rückfallregister in Argentinien vorlegt. Dieses Verfahren ist in vier Teile unterteilt und obliegt hauptsächlich dem Antragsteller.
1) Füllen Sie das ONLINE-FORMULAR aus: https: //www.dnrec.jus.gov.ar/InicioTramite, siehe beigefügte Datei, in der Sie die einzelnen Schritte sehen können.
2) Bitte senden Sie alle Unterlagen a consular-etria@mrecic.gov.ar.
3) Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, umeinen Termin zu vereinbaren, an dem Sie:
- Kommen Sie mitden unter Punkt 1 heruntergeladenen Unterlagen.
-Füllen Sie die entsprechenden Formulare aus, die Sie im Konsularbüro erhalten.
-Abnahme Ihrer Fingerabdrücke
-ein 4x4-Foto
-Fotokopie der DNI für Ausländer (falls Sie eine haben) oder der Geburtsurkunde.
-der Grund für den Antrag muss angegeben werden
-die Namen beider Elternteile müssen angegeben werden
-ausdrückliche Zustimmung zur Überprüfung des Hintergrunds gemäß Art. 51 Abs. 3 des argentinischen Strafgesetzbuchs.
-Zahlung der entsprechenden Gebühr von 90,00 EUR.
4) Wenn Sie Ihr Zertifikat erhalten haben, müssen Sie es an consular-etria@mrecic.gov.ar schicken, die entsprechende Gebühr von EUR 40,00 bezahlen und die Quittung schicken. Dann erhalten Sie die Bescheinigung.
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